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Die Niederspannungsrichtlinien
für Geräte NIV
In der Niederspannungsverordnung (NIV) wird die
Prüfung der Elektrischen-Sicherheit von Geräten, Maschinen
und Anlagen nach der Produktion ausdrücklich vorgeschrieben.
Die Prüfung der elektrischen Sicherheit ist eine Voraussetzung
für die CE-Kennzeichnung. Solche Prüfungen sollten aber
aus Gründen der Produkthaftpflicht an neuen Geräten
immer durchgeführt werden. Nach Servicearbeiten ist es sehr
empfehlenswert die reparierten Geräte auf ihre Sicherheit
zu überprüfen. Nach solchen Arbeiten schreiben die Normen
selten eine Hochspannungsprüfung vor. Es kann dann ein kostengünstiges
Prüfgerät, ohne Hochspannungsteil, eingesetzt werden,
z.B das Modell EUROPA. Es bestehen auch unterschiede bei Typen-
und Produktionsprüfung. Für eine Typenprüfung von
Haushaltgeräten, Norm EN60335, ist ein Gerät mit einer
Prüfleistung von 500VA, z.B das Modell SMG500 notwendig.
In der Produktion, Norm EN50106, kann auch ein kostengünstigeres
Gerät mit weniger Prüfleistung eingesetzt werden, z.Bd
das Modell LVD. Zur Überprüfung von Maschinen, Norm
EN60204-1, ist aber wieder ein Prüfgerät mit einer Prüf-leistung
von 500VA, z.B. der Maschinentester SEN60204 notwenig.
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